Rechtliche Hinweise zum Immobilienwerwerb

Nachdem Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben, gilt es einige wesentliche Punkte abzuklären. Selbstverständlich übernehmen wir diese Aufgaben für Sie.

1. IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) Grundsteuer, wenn Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben,überprüfen wir Folgendes:

    • ist der IBI (jährliche Grundsteuer) bezahlt, diese Auskunft erhalten wir vom Rathaus bzw. der Grundsteuerstelle.
    • Handelt es sich um einen Neubau, nehmen wir Einsicht in die Neubauerklärung des Verkäufers und die eventuell geänderte Grundstücksklassifizierung. Diese Unterlagen sind ausreichend, damit wir die Grundsteuerrelevanten Eintragungen überprüfen können.

3. Überprüfen der Grundbuchdaten:

Durch einen Auszug des Grundbuchregisters erhalten wir Auskünfte über den aktuellen Eigentümer, Belastungen wie zum Beispiel eingetragene Hypotheken, Wegerechte, etc. Dem privatschriftlichen Kaufvertrages fügen wir selbstverständlich eine aktuelle Grundbucheinsicht hinzu.

4. Rechtsanwalt

Je nach Vertrag ist es unter Umständen empfehlenswert einen in Mallorca ansässigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wir können Ihnen gerne einen Anwalt mit Erfahrung empfehlen.

5. Vertrag

Nachdem Sie die Immobilie mit privatschriftlichem Kaufvertrag und einer Anzahlung von 10% des Gesamtkaufpreises erworben haben, bereiten wir den Notartermin für Sie vor. Bei dem spanischen Notar wird die notarielle Kaufurkunde unterzeichnet, und der Restbetrag bezahlt. Je nach Zeitplanung können wir auch ohne vorherigen privatschriftlichen Vertrag direkt den Notartermin vorbereiten. Wir vergewissern uns für Sie, daß der Verkäufer die Immobilie frei von Belastungen, Mietern, etc. übergibt. Beide Parteien oder deren notariell Bevollmächtigten müssen Ihre Unterschrift vor dem Notar leisten. Danach kann der Eigentumsübergang im Grundbuch vermerkt werden. Sie benötigen in jedem Fall eine spanische Steuernummer, die Sie jederzeit beantragen können, spätestens für den Eintrag im Grundbuch muß sie aber vorgelegt werden.

6. Finanzierung

Möchten Sie eine Bankfinanzierung, so organisieren wir den Termin für die Erstellung eines Wertgutachtens, und begleiten Sie bei den Verhandlungen mit der Bank.

7. Kosten und Steuern:

Laut spanischem Gesetz gehen zu Lasten des Käufers:

  • Grunderwerbssteuer (MwSt. + Stempelsteuer, wenn ein Bauunternehmer verkauft)
  • Gebühren für die Grundbucheintragung
  • Die Gebühren des Notars und ggf. der Gestoría

Zu Lasten des Verkäufers gehen:

  • Die gemeindliche Wertzuwachssteuer, die sich aus dem Wertzuwachs des Kastasterwertes des Grundstückes berechnet.
  • Alle Kosten, die durch eventuell erforderliche Löschungen alter Hypotheken und Belastungen anfallen.